Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
3 Ca 1373/241. Der Beklagte wird verurteilt, an das klagende Land 7.076,53 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.06.2024 zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen das klagende Land zu 51 % und der Beklagte zu 49 %.
3. Der Streitwert wird auf 7.076,53 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
3 Ga 7/261. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird abgewiesen.
2. Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf 8.800,00 € festgesetzt.