Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
Aktenzeichen | Tenor |
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1 Ca 1421/24 | 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die undatierte Kündigung der Beklagten, zugestellt am 29.06.2024, nicht beendet worden ist. 2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger zu den arbeitsvertraglichen Bedingungen als Principal IT Engeneer bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahren weiter zu beschäftigen. 3. Die Beklagte wird verurteilt, die drei Abmahnungen mit Datum vom 08.05.2024 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen. 4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 5. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 53.316,69 € festgesetzt. B e s c h l u s s : Der Vollstreckungsantrag gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG wird abgewiesen. |