Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
| Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|
| 6 Ca 1966/25 | Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die außerbetriebliche Telearbeit an 5 Tagen in der Woche auf Basis der Vereinbarung über außerbetriebliche Telearbeit vom 18.08.2023 einzuräumen. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 21.08.2025 aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.351,99 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB auf 963,55 € seit dem 04.09.2025, auf 193,64 € seit dem 01.10.2025 und auf 1.194,80 € seit dem 01.10.2025 zu zahlen. Die Beklagte wird verurteilt, dem Urlaubskonto des Klägerin 7 Tage gutzuschreiben. Die Beklagte wird verurteilt, die nach § 107 SGB IV erforderliche Entgeltbescheinigung an die [..] zu übermitteln. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Der Streitwert wird auf 12.221,16 € festgesetzt. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
