
Das Arbeitsgericht Bielefeld ist zuständig für
- die Stadt Bielefeld und
- den Kreis Gütersloh.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz, bzw. Firmensitz des/der Beklagten. Außerdem kann in Bielefeld geklagt werden, wenn die Arbeitsleistung ausschließlich in diesem Bezirk erbracht wurde.
Bei weiteren Fragen können Sie Sich gerne bei der Rechtsantragstelle informieren.
Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht Hamm
Wenn Sie wissen möchten, welches Gericht außerhalb unseres Gerichtsbezirks zuständig ist, schauen Sie in die Adressdatenbank der Justiz!