Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass wir bei dem Arbeitsgericht Bielefeld gleitende Arbeitszeiten haben. Daher differieren die Öffnungszeiten von den Servicezeiten.
Öffnungszeiten
- Montag und Dienstag 07:30 - 16:00 Uhr
- Mittwoch bis Freitag 07:30 - 15:30 Uhr
Servicezeiten
- Montag und Dienstag 08:30 - 15:00 Uhr
- Mittwoch bis Freitag 08:30 - 14:30 Uhr
Rechtsantragstelle
Die Rechtsantragstelle leistet Hilfe bei der Formulierung von Klagen und sonstigen Anträgen.
Für die persönliche Vorsprache gelten folgende Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 8:30 – 12:30 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 13:30 - 14:30 Uhr.
In Eilfällen (z. b. bei drohendem Fristablauf in Kündigungsangelegenheiten) kann die Rechtsantragstelle während der allgemeinen Öffnungszeit des Gerichts aufgesucht werden.
Sie erreichen uns unter der Nummer: 0521 549-1702.
Bitte beachten Sie:
Die Rechtsantragstelle darf keine Rechtsberatung leisten. Wenden Sie sich diesbezüglich an einen Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberverband oder eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.
Ein Rechtsanwaltsverzeichnis finden Sie unter anderem bei der Rechtsanwaltskammer .