Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie, dass wir bei dem Arbeitsgericht Bielefeld gleitende Arbeitszeiten haben. Daher differieren die Öffnungszeiten von den Servicezeiten.

Öffnungszeiten

  • Montag und Dienstag 07:30 - 16:00 Uhr
  • Mittwoch bis Freitag 07:30 - 15:30 Uhr

Servicezeiten

  • Montag und Dienstag 08:30 - 15:00 Uhr
  • Mittwoch bis Freitag 08:30 - 14:30 Uhr

Rechtsantragstelle

Die Rechtsantragstelle leistet Hilfe bei der Formulierung von Klagen und sonstigen Anträgen.

Für die persönliche Vorsprache gelten folgende Sprechzeiten

Montag bis Freitag von 8:30 – 12:30 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 13:30 - 14:30 Uhr.

In Eilfällen (z. b. bei drohendem Fristablauf in Kündigungsangelegenheiten) kann die Rechtsantragstelle während der allgemeinen Öffnungszeit des Gerichts aufgesucht werden.

Sie erreichen uns unter der Nummer: 0521 549-1702.

Bitte beachten Sie:

Die Rechtsantragstelle darf keine Rechtsberatung leisten. Wenden Sie sich diesbezüglich an einen Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberverband oder eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.

Ein Rechtsanwaltsverzeichnis finden Sie unter anderem bei der Rechtsanwaltskammer externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab.