Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
4 BVGa 4/26Die Anträge werden abgewiesen.
4 Ca 2998/251. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten vom 15.12.2025 nicht aufgelöst worden ist oder aufgelöst werden wird.
2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein wohlwollendes, qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Art und Dauer der Beschäftigung sowie Leistung und Führung im Dienst erstreckt.
3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen weiter zu beschäftigen
4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
5. Der Streitwert wird auf 24.165,00 € festgesetzt.