Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
2 Ca 252/231. Es wird festgestellt, dass die Versetzung der Beklagten vom 16.12.2022 von der Wohngruppe ([..]) zur Wohngruppe [..] unwirksam ist.

2. Es wird festgestellt, dass der Klägerin wegen der rechtswidrigen Versetzung vom 16.12.2022 bis zur rechtskräftigen Entscheidung über diese Versetzung ein Zurückbehaltungsrecht an ihrer Arbeitsleistung zusteht.

3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 33 % und die Beklagte zu 67 %.

4. Der Streitwert wird auf 1.040,00 € festgesetzt.

5. Gebührenstreitwert: 1.560,00 €.