Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
6 Ca 2576/25Im Namen des Volkes
Urteil

1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien weder durch die außerordentliche Kündigung vom 31.10.2025, noch durch die hilfsweise ordentliche Kündigung vom 31.10.2025 beendet worden ist.

2.Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu den Bedingungen des Arbeitsvertrages vom 27.04.2022 weiter zu beschäftigen.

3.Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Leistung und Führung erstreckt.

4.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.350,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 07.11.2025 zu zahlen.

5.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

6.Der Streitwert wird 25.350,00 € festgesetzt.

7.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.