Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
1 Ca 2861/251. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.439,49 € brutto abzgl. bereits gezahlter 3.708,68 € netto für Monat November 2025 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB aus 310,00 € brutto seit dem 02.12.2025 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger weitere 4.328,12 € brutto abzüglich bereits gezahlter 2.625,09 € netto für Monat Dezember 2025 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB aus 310,00 € brutto seit dem 01.01.2026 zu zahlen.

3. Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 4.324,60 € brutto abzüglich bereits gezahlter 2.611,06 € netto für Januar 2026 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB aus 310,00 € brutto seit dem 02.02.2026 zu zahlen.

4. Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 4.328,44 € brutto abzüglich bereits gezahlter 2.613,16 € netto für Februar 2026 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 310,00 € brutto seit dem 02.03.2026 zu zahlen.

5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

6. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

7. Der Streitwert beträgt 7.862,66 EUR.

8. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.