Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
3 Ca 2463/251. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Auszubildenden in der praxisintegrierten Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher in Bielefeld zu beschäftigen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streitwert wird auf 1.574,16 € festgesetzt.
6 Ca 2656/25Das Versäumnisurteil vom 19.12.2025 wird teilweise aufgehoben.

Die Beklagte wird unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an den Kläger 10.200,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB auf jeweils 3.400,00 € seit dem 01.11.2025, 01.03.2026 und 01.04.2026 sowie 536,18 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 01.12.2025 und 34,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 01.01.2026 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft über den Nettogewinn der Niederlassung Bielefeld im Zeitraum vom 07.11.2025 – 16.01.2026 zu erteilen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 10% und die Beklagte zu 90%, wobei der Kläger die Kosten der Säumnis im Termin vom 19.12.2025 allein zu tragen hat.

Der Streitwert wird auf 12.663,84 € festgesetzt.

Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.