Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
Aktenzeichen | Tenor |
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3 Ca 2685/23 | 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11,66 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2023 zu zahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11,66 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2024 zu zahlen. 3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11,66 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2024 zu zahlen. 4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 5. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 92 % und die Beklagte zu 8 %. 6. Der Streitwert wird auf 414,47 € festgesetzt. 7. Die Berufung wird für beide Parteien zugelassen. |
3 Ca 549/24 | 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung des Beklagten vom 19.02.2024 nicht aufgelöst worden ist. 2. Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als sozialpädagogische Fachkraft weiter zu beschäftigen. 3. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 4. Der Streitwert wird auf 15.565,36 € festgesetzt. |
4 Ca 1018/24 | 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 29.04.2024 nicht aufgelöst werden wird. 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen weiter zu beschäftigen. 3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 4. Der Streitwert wird auf 14.000,00 € festgesetzt. |
4 Ca 1164/24 | 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streitwert wird auf 1.200,00 € festgesetzt. |