Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
6 Ca 426/261. Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 10 % und der Beklagte zu 90 %.
3. Der Streitwert wird auf 33.697,06 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
6 Ca 476/26Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung vom 12.02.2206 mit Ablauf des 31.03.2026 sein Ende gefunden hat.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 97.332,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 18.06.2026 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 20% und die Beklagte zu 80%.
Der Streitwert wird auf 199.332,00 € festgesetzt.
Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.