Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
6 Ca 2746/25Im Namen des Volkes
Urteil

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die außerordentliche Kündigung vom 20.11.2025 beendet worden ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 20 % und die Beklagte zu 80 %.

Der Streitwert wird auf 7.666,67 € festgesetzt.

Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
6 Ca 3029/25Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die Kündigung vom 09.12.2025 noch durch die Kündigung vom 29.12.2025 mit Ablauf des 31.05.2026 beendet worden ist.
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens an ihrem Standort in der ArturLadebeck-Straße 81, 33617 Bielefeld als Warenauffüllerin weiter zu beschäftigen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Der Streitwert wird auf 5.400,00 € festgesetzt.
Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
6 Ga 16/26Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.
Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.
7 Ca 107/26Im Namen des Volkes Urteil
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.253,82 € zu zahlen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 3. Der Streitwert beträgt 11.253,82 €.