Arbeitsgericht Bielefeld

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Wegbeschreibung

Anfahrt mit dem PKW

Mit dem Auto fahren Sie über die A2 bis zur Ausfahrt Bielefeld Zentrum. Sie fahren in Richtung Bielefeld Zentrum, immer gerade aus. Recht bald befinden Sie sich auf der Detmolder Straße, an deren Beginn in der Stadt sich das Arbeitsgericht befindet. Sie können die wenigen Parkmöglichkeiten rund um das Justizzentrum nutzen. Alternativ können Sie allerdings auch in das naheliegende Parkhaus fahren. Das nächste Parkhaus befindet sich an der Hermannstraße. Die Stadt Bielefeld hat ein Parkleitsystem externer Link, öffnet neues Browserfenster, mit welchem Sie alle Parkmöglichkeiten der Stadt leicht finden können. Das Parkhaus Hermannstraße hat die Nummer 21!

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Straßenbahn in BielefeldMit der Deutschen Bahn fahren Sie bis zum Hauptbahnhof in Bielefeld. Wenn Sie den Bahnhof verlassen, gehen Sie gerade über den Bahnhofsvorplatz, überqueren die Straße und gehen noch ein kleines Stück weiter zu der U-Haltestelle der Stadtbahn in Bielefeld. Sie haben die Möglichkeit mit den Linien 1 in Richtung Senne oder 2 in Richtung Sieker bis zur Haltestelle "Landgericht" zu fahren. Die Bahnen fahren von dem Bahnsteig 1 alle paar Minuten. Wenn Sie aussteigen, gehen Sie den Niederwall (auf dem Sie sich jetzt befinden) hoch. An dessen Ende quert die Detmolder Straße. Oben angekommen wenden Sie sich nach links. Sie sehen bereits das rote Backsteingebäude, in dem sich das Arbeitsgericht befindet.

Hinweis für gehbehinderte Menschen

Der Eingang des Arbeitsgerichts verfügt über eine Rampe. Alle Etagen können über einen Fahrstuhl erreicht werden. Eine behindertengerechte Toilette befindet sich im Erdgeschoss.

Zugangskontrolle

Bei dem Arbeitsgericht Bielefeld werden Zugangskontrollen durchgeführt.

Begründet ist dies durch die Gleichstellung der Arbeitsgerichte mit den Amts- und Landgerichten durch das Justizministerium für das Land Nordrhein-Westfalen bezüglich der Gefährdungslage durch Straftäter.

Aus diesem Grund werden alle Personen beim Betreten des Gebäudes auf das Mitführen gefährlicher Gegenstände oder Waffen untersucht. Richten Sie sich bitte darauf ein, indem Sie Scheren oder Taschenmesser zu Hause lassen. Sollten Sie einen Herzschrittmacher tragen, weisen Sie bitte unbedingt darauf hin! Da darüber hinaus die Untersuchung einen gewissen Zeitaufwand mit sich bringt, werden Sie gebeten, rechtzeitig vor dem Gerichtstermin zu erscheinen.


 

© Arbeitsgericht Bielefeld, 2012