Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
3 Ca 393/231. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf 4.379,58 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
4 Ca 568/231. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.333,33 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.000,00 € seit dem 01.01.2023, aus jeweils 2.500,00 € seit dem 01.02.2023 und 01.03.2023 und aus 2.333,33 € seit dem 01.04.2023 zu zahlen abzüglich der auf das Jobcenter übergangener 1.936,24 €.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf 6.397,09 € festgesetzt.
6 Ca 2676/23Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Der Streitwert wird auf 9.464,65 € festgesetzt.