Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
3 Ca 2463/231. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streitwert wird auf 13.484,52 € festgesetzt.
3 Ca 2513/231. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 4.646,31 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.01.2021 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 3.431,60 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.01.2022 zu zahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 1.882,40 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.01.2023 zu zahlen.
4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 5. Der Streitwert wird auf 9.960,31 € festgesetzt.
3 Ca 2543/231. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 08.12.2023 nicht aufgelöst worden ist.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf 8.700,00 € festgesetzt.
6 Ca 1850/23Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.838,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 01.12.2023 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 85% und die Beklagte zu 15%.

Der Streitwert wird auf 12.432,38 € festgesetzt.

Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.