Bezirk des Arbeitsgerichts Bielefeld
Das Arbeitsgericht Bielefeld ist zuständig für
  • die Stadt Bielefeld und
  • den Kreis Gütersloh.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz, bzw. Firmensitz des/der Beklagten. Außerdem kann in Bielefeld geklagt werden, wenn die Arbeitsleistung ausschließlich in diesem Bezirk erbracht wurde.

Bei weiteren Fragen können Sie Sich gerne bei der Rechtsantragstelle informieren.

Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht Hamm externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

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